Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar 2021

Corona - Alle Maßnahmen im Detail

Die Beschlüsse im Überblick:
Medizinische Masken: Im Nahverkehr und in Geschäften soll eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt werden. OP-Masken oder FFP2-Masken haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken.


Homeoffice: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Das Bundesarbeitsministerium werde eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Ausweitung der Arbeit im Homeoffice solle auch dazu beitragen, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr zu reduzieren. Ziel sei es, „dass das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigt“.

Alten- und Pflegeheime: Für diese Einrichtungen gelten besondere Schutzmaßnahmen. Das Personal wird verpflichtet, bei Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maske zu tragen - mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind. Darüber hinaus sollen weiter Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen gemacht werden.

Kitas und Schulen: die Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen bzw.  die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.

Kontaktreduzierung im privaten Raum: Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgerufen, in den kommenden drei Wochen ihre Kontakte auf das „absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben“. Private Zusammenkünfte sind „weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet“.

Den Beschluss von Bund und Ländern finden Sie hier.



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